AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen mit Kunden der Firma C&D Projektmanagement Export-Import GmbH & Co. KG, Kaiserplatz 5, 53113 Bonn)

 

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferant und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Lieferant stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Unternehmer. Gemäß § 14 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme wird schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung über E-Mail oder über FAX) erklärt werden.

(4) Ist zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden das von ihm ausgewählte Produkt derzeit  nicht verfügbar, so teilt der Lieferant dem Kunden dies und den voraussichtlich möglichen Liefertermin in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Lieferant von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

 

3 Preise, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer; diese wird in der gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet.

(2) Fälligkeit und Zahlungsfrist richten sich nach der getroffenen Vereinbarung (per Email oder Fax), mangels Vereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Die Zurückhaltung von Zahlungen aus fälligen Rechnungen oder die Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Lieferant berechnet,  Vorrauszahlungen auf alle noch ausstehenden Lieferungen im Rahmen der Geschäftsverbindungen zu beanspruchen..

 

4 Lieferung, Gefahrübergang, Warenverfügbarkeit

(1) Alle Lieferungen erfolgen ab Lager in Bremen, ab Werk in Xiamen China oder an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse, so wie es bei Annahme des Vertrages vereinbart ist.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Lieferung bestimmte Person über, soweit keine abweichenden internationalen Handelsklauseln (Incoterms) vereinbart sind.

(3) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom Lieferanten bei Annahme der Bestellung angegeben. Die vereinbarte Lieferfrist bzw. Lieferzeit gilt erst dann als  verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung mit einem Fix-Liefertermin versehen ist.  Sonst gilt der von uns vorgegebener Liefertermin als einen geschätzten Liefertermin. Eine Abweichung von 3 Wochen gilt nicht als Lieferverzug.

(4) Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien den Lieferanten für die Dauer der Störung und im Umfang seiner Wirkung von seinen Leistungspflichten, selbst wenn der Lieferant sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Verzug befinden sollte .

(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

 

5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Lieferanten. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist dem Lieferanten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren herauszuverlangen.

 

6 Rechte bei Mängeln

(1) Nur die in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthaltene Produktbeschreibung des Lieferanten gilt als vereinbarte Beschaffenheit der Ware. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

(2) Naturprodukte können nicht vollständig gleich sein. Auch nach bestmöglicher Auswahl verbleiben daher immer Abweichungen in Farbe, Stärke, Bearbeitung, Struktur, Körnung, Flecken, Quarzadern, Stichen, Poren, Oberflächen und Gewichten. Naturprodukte können sich unter dem Einfluss der Witterung und anderer Umwelteinflüsse im Aussehen verändern. Darüber hinaus können sie Bestandteile enthalten, die unter dem Einfluss von Feuchtigkeit zu Absprengungen oder Spaltungen führen.

(3) Der Kunde hat Abweichungen der gelieferten von der bestellten Ware hinsichtlich Art, Beschaffenheit und Menge (Mängel) unverzüglich nach Erhalt der Ware zu rügen.

(4) Ansprüche nach den nachstehenden Bestimmungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ware be- oder verarbeitet oder weiterveräußert, obwohl er den Mangel bereits entdeckt hatte oder hätte entdecken müssen, es sei denn, der Kunde hat in Erfüllung seiner Schadenminderungspflicht gehandelt. Dem Lieferanten ist  Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle selbst oder durch einen Vertreter festzustellen.

(5) Natürlicher Verschleiß und alle Beschädigungen, die absichtlich oder durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung, durch Überlastungen oder durch höhere Gewalt eingetreten sind, entbinden dem Lieferanten von jeder Verpflichtung. Wird bei Ankunft der Sendung eine Beschädigung festgestellt, so muss der Kunde sich diese sofort auf dem Frachtbrief / Lieferschein bestätigen lassen.

(6) Bei einer berechtigten Mängelrüge des Kunden erfolgt nach Wahl des Lieferanten entweder eine Instandsetzung auf eigene Kosten (Nachbesserung) oder eine Ersatzlieferung. Beim Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, es handelt sich nur um einen geringfügigen Mangel.

(7) Die Verjährungsfrist für Rechte bei Mängeln beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.

(8) Bezogene Kommissionswaren sowie im Kundenauftrag ausgeführte Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

7 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferant nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lieferanten, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

8 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Lieferant und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Lieferant der Sitz des Lieferanten.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.